Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Eventdienstleistungen und Vermietungen
Stand: August 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bubble Soccer Rhein-Main (nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).

Soweit Teilnehmer an einer Veranstaltung nicht selbst Vertragspartner sind, hat der Kunde die für sie maßgeblichen Teilnahme- und Sicherheitshinweise weiterzugeben.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Eventdienstleistungen und Vermietungen von Eventmodulen von Bubble Soccer Rhein-Main. Hierzu zählen insbesondere Bubble Soccer, Soccer Dart XXL und Arrow Tag und vergleichbare künftig angebotene Leistungen.

  2. Die AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Mit Abgabe einer verbindlichen Buchung bzw. Annahme eines Angebots bestätigt der Kunde, die bei Vertragsschluss bereitgestellten AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

  3. Der Kunde versichert, dass er zum Abschluss des Vertrages berechtigt und geschäftsfähig ist. Handelt er für eine Gruppe, ein Unternehmen, einen Verein oder eine sonstige Organisation, versichert er, hierzu berechtigt zu sein.

  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in Textform getroffene Absprachen gehen diesen AGB im jeweiligen Einzelfall vor.

§ 2 Vertragsschluss, Angebote und Leistungsumfang

  1. Angebote von Bubble Soccer Rhein-Main sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Irrtümer bleiben vorbehalten. Preisänderungen gelten nicht für bereits verbindlich geschlossene Verträge, sofern nicht nachträglich eine Leistungsänderung vereinbart wird.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

  3. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können zu Mehrkosten führen und bedürfen der Abstimmung.

  4. Die vereinbarte Nutzungs- oder Veranstaltungsdauer gilt ausschließlich für den gebuchten Zeitraum. Bei betreuten Events beginnt die eigentliche Spielzeit grundsätzlich mit der erforderlichen Sicherheits- und Nutzungseinweisung, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und gesundheitliche Hinweise

  1. Die Teilnahme an sportlichen Events setzt eine körperliche Verfassung voraus, die eine sichere Teilnahme ermöglicht. Jeder Teilnehmer hat eigenverantwortlich zu beurteilen, ob gesundheitliche Gründe gegen eine Teilnahme sprechen. Bei Zweifeln ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.

  2. Von der Teilnahme an Bubble Soccer und vergleichbar körperlich belastenden Modulen wird insbesondere abgeraten bei Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten, während einer Schwangerschaft, bei akuten Rücken- oder Nackenbeschwerden, nach noch nicht vollständig ausgeheilten Operationen sowie bei gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen, die durch die Aktivität verschlimmert werden könnten.

  3. Die von Bubble Soccer Rhein-Main eingesetzten Bubbles sind grundsätzlich für ein maximales Körpergewicht von 100 kg vorgesehen. Teilnehmer mit höherem Körpergewicht müssen vorab Rücksprache mit Bubble Soccer Rhein-Main halten.

  4. Bei minderjährigen Teilnehmern ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt und die Minderjährigen die für sie maßgeblichen Sicherheitsregeln kennen. Soweit Bubble Soccer Rhein-Main für ein bestimmtes Event eine gesonderte Einverständniserklärung verlangt, ist diese vor Teilnahme vorzulegen.

  5. Die Teilnahme kann verweigert oder beendet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine sichere Teilnahme nicht möglich ist.

§ 4 Sicherheitsbestimmungen und Einweisung

  1. Bei betreuten Events erfolgt vor Beginn eine Einweisung in Spielablauf, Benutzung der Ausrüstung und Sicherheitsregeln. Jeder Teilnehmer, der die jeweilige Ausrüstung benutzt, muss an der Einweisung teilnehmen.

  2. Den sicherheitsbezogenen Anweisungen des Personals von Bubble Soccer Rhein-Main ist Folge zu leisten. Bei wiederholter oder erheblicher Missachtung kann ein Teilnehmer von der weiteren Nutzung ausgeschlossen oder die Veranstaltung abgebrochen werden, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Ein Erstattungsanspruch für die dadurch nicht genutzte Zeit besteht nicht, soweit der Abbruch vom Kunden oder einem Teilnehmer zu vertreten ist.

  3. Beim Bubble Soccer ist insbesondere untersagt, Teilnehmer absichtlich von hinten umzustoßen. Gurte müssen ordnungsgemäß sitzen. Während der Nutzung sind die vorgesehenen Haltegriffe zu benutzen.

  4. Das Aufpumpen, Ablassen von Luft oder Verändern von Ventilen ,während betreuten Events, darf nur durch Bubble Soccer Rhein-Main oder nach ausdrücklicher Einweisung bzw. Anweisung erfolgen.

  5. Vor dem Einsteigen in einen Bubble sind harte, spitze oder scharfkantige Gegenstände aus Taschen und vom Körper zu entfernen. Die Ausrüstung ist von Gegenständen fernzuhalten, die Beschädigungen verursachen können.

  6. Festgestellte Defekte oder Luftverlust sind unverzüglich zu melden. Beschädigte Ausrüstung darf bis zur Freigabe nicht weiter benutzt werden.

  7. Treten während der Nutzung gesundheitliche Beschwerden auf, ist die Aktivität sofort zu unterbrechen und das Betreuungspersonal zu informieren.

  8. Indoor-Spielflächen bzw. Soccer Courts sind ohne angelegte Bubbles zu verlassen, sofern das Personal keine andere Anweisung erteilt.

  9. Nach erfolgter Einweisung handeln die Teilnehmer innerhalb der vorgegebenen Regeln eigenverantwortlich. Die Einweisung entbindet niemanden von der Pflicht, auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer zu achten.

§ 5 Anforderungen an Veranstaltungsort und Spielfläche (vom Kunde organisiert)

  1. Der Kunde stellt sicher, dass der vereinbarte Veranstaltungsort für die gebuchte Leistung geeignet, rechtmäßig nutzbar und zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist.

  2. Bubbles können je nach Ausführung auf geeigneten Rasen- und Kunstrasenflächen, Sand, Schnee sowie geeigneten Hallenböden genutzt werden. Die endgültige Eignung der Fläche richtet sich nach Zustand, Sicherheit und dem jeweiligen Eventmodul.

  3. Gefahrenstellen wie Äste, Wurzeln, Löcher, Scherben, scharfkantige Gegenstände oder sonstige Hindernisse sind vom Kunden vor Veranstaltungsbeginn zu beseitigen bzw. kenntlich zu machen. Bubble Soccer Rhein-Main kann die Nutzung einer ungeeigneten oder unsicheren Fläche ablehnen.

  4. Bei Veranstaltungen in der Abendzeit hat der Kunde für eine ausreichende Beleuchtung der Spielfläche und der Zugangswege zu sorgen.

  5. Soweit für die Veranstaltung Genehmigungen, Nutzungsfreigaben, GEMA-Anmeldungen oder sonstige Erlaubnisse erforderlich sind und deren Beschaffung nicht ausdrücklich von Bubble Soccer Rhein-Main übernommen wurde, obliegt dies dem Kunden.

§ 6 Anlieferung, Auf- und Abbau, Zugang und Wartezeiten

  1. Soweit Bubble Soccer Rhein-Main Anlieferung, Auf- oder Abbau übernimmt, muss das Veranstaltungsgelände rechtzeitig und mit dem erforderlichen Fahrzeug erreichbar sein.

  2. Der Kunde sorgt für eine geeignete Be- und Entlademöglichkeit sowie, soweit erforderlich, einen kostenfreien Parkplatz in zumutbarer Nähe des Veranstaltungsortes.

  3. Zusätzlicher Aufwand, der vom Kunden oder den örtlichen Gegebenheiten verursacht wird, insbesondere kostenpflichtige Parkplätze, ungewöhnlich lange Transportwege, nicht angekündigte Treppenwege, fehlende Zugänglichkeit oder vermeidbare Wartezeiten, kann nach vorheriger Information bzw. nach den vereinbarten Konditionen zusätzlich berechnet werden.

  4. Erforderliche Stromschlüsse oder sonstige infrastrukturelle Voraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit sie vom Kunden bereitzustellen sind, müssen sie funktionsfähig, sicher und rechtzeitig verfügbar sein.

  5. Verzögert sich der Beginn aus Gründen, die der Kunde oder seine Teilnehmer zu vertreten haben, verlängert sich der gebuchte Zeitraum nicht automatisch. Eine Verlängerung ist nur möglich, soweit nachfolgende Termine und betriebliche Abläufe dies zulassen.

§ 7 Wetter und höhere Gewalt

  1. Outdoor-Veranstaltungen finden grundsätzlich auch bei wechselnder Wetterlage statt, solange eine sichere Durchführung möglich und zumutbar ist. Das allgemeine Wetterrisiko einer Outdoor-Buchung trägt der Kunde.

  2. Bei Gewitter, Sturm, Unwetter, extremen Temperaturen, Regen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung erheblich beeinträchtigen, kann Bubble Soccer Rhein-Main den Beginn verschieben, die Veranstaltung unterbrechen, anpassen oder abbrechen.

  3. Die Sicherheitsentscheidung trifft Bubble Soccer Rhein-Main unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedingungen vor Ort und, soweit möglich, in Abstimmung mit dem Kunden.

  4. Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses nicht durchgeführt werden, bemühen sich die Parteien zunächst um eine zumutbare Ersatzlösung, insbesondere einen Ersatztermin. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 8 Mietgegenstände, Selbstabholung, Rückgabe und Schäden

  1. Bei reinen Vermietungen übernimmt der Kunde die Mietgegenstände in dem bei Übergabe dokumentierten Zustand und verpflichtet sich zu sorgfältiger, bestimmungsgemäßer Behandlung.

  2. Aufbau, Nutzung, Reinigung, Transport und Rückgabe richten sich nach der vereinbarten Leistungsart und den übergebenen Anweisungen. Bei Selbstabholung trägt der Kunde die Verantwortung für einen geeigneten und sicheren Transport.

  3. Mietgegenstände dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitervermietet oder zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck eingesetzt werden.

  4. Verlust, Diebstahl und Beschädigungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm oder den von ihm eingesetzten bzw. zugelassenen Personen schuldhaft verursachte Schäden.

  5. Bei schuldhaft verursachten Beschädigungen werden die erforderlichen und nachweisbaren Reparatur-, Reinigungs- oder Ersatzkosten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, soweit eine Kostenpauschale im Einzelfall vereinbart wurde.

  6. Außergewöhnliche Verschmutzungen, die über die bei vertragsgemäßer Nutzung übliche Reinigung hinausgehen und vom Kunden zu vertreten sind, können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

  7. Bei verspäteter Rückgabe können nachweislich entstehende Mehrkosten sowie eine vereinbarte zusätzliche Mietzeit berechnet werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise.

  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag bei Eventbuchungen und Vermietungen spätestens bis zum Tag der Veranstaltug/Abholung per Überweisung oder einer von Bubble Soccer Rhein-Main angebotenen Zahlungsart zu begleichen. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung sofort fällig sein.

  3. Zusatzleistungen und nachträglich vereinbarte Mehrleistungen werden gesondert berechnet.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bubble Soccer Rhein-Main kann bei ausstehender, fälliger Zahlung die Leistung bis zur Zahlung zurückhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 10 Stornierung, Nichterscheinen und vorzeitiger Abbruch

  1. Der Kunde kann eine gebuchte Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei Bubble Soccer Rhein-Main.

  2. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte werden folgende pauschalierte Stornierungskosten vereinbart: bis einschließlich 30 Tage vor dem Event 50 % der vereinbarten Buchungssumme; weniger als 30 Tage bis einschließlich 14 Tage vor dem Event 75 %; weniger als 14 Tage vor dem Event 100 %.

  3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Bubble Soccer Rhein-Main durch die Stornierung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bubble Soccer Rhein-Main muss sich ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

  4. Erscheint der Kunde zum vereinbarten Termin nicht, können 100 % des vereinbarten Preises sowie nicht mehr stornierbare, für den Kunden gebuchte Fremdkosten, insbesondere Locationkosten, berechnet werden.

  5. Kurzfristige Absagen einzelner Teilnehmer führen grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Gesamtpreises. Ob bei Krankheit eines einzelnen Teilnehmers aus Kulanz ein Gutschein oder eine andere Lösung angeboten werden kann, wird im Einzelfall mit Bubble Soccer Rhein-Main abgestimmt; ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  6. Beendet der Kunde oder die Teilnehmer eine bereits begonnene Veranstaltung auf eigenen Wunsch vorzeitig, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung, soweit Bubble Soccer Rhein-Main die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat.

  7. Muss Bubble Soccer Rhein-Main eine verbindlich gebuchte Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen absagen, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12 dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

  1. Private Foto- und Videoaufnahmen des Kunden und der Teilnehmer sind grundsätzlich zulässig, soweit Rechte anderer Personen, Sicherheitsanforderungen und Vorgaben des Veranstaltungsortes beachtet werden.

  2. Gewerbliche oder kommerzielle Aufnahmen, die Bubble Soccer Rhein-Main, dessen Personal, Markenauftritt oder Equipment gezielt als Bestandteil einer kommerziellen Produktion nutzen, bedürfen – soweit rechtlich zulässig – der vorherigen Abstimmung.

  3. Bubble Soccer Rhein-Main fertigt und veröffentlicht erkennbare Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern zu Werbe- und Informationszwecken nur, soweit hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Eine bloße Buchung gilt nicht als pauschale Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Bildaufnahmen.

  4. Teamfotos können auf Wunsch angefertigt werden. Eine Veröffentlichung, insbesondere auf Website oder Social Media, erfolgt nur unter Beachtung der geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben.

  5. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich ergänzend aus den jeweils bereitgestellten Datenschutzhinweisen.

§ 12 Haftung

  1. Sportliche und bewegungsintensive Eventmodule sind mit typischen Risiken verbunden. Teilnehmer haben die Sicherheitsregeln, Einweisungen und Anweisungen zu beachten und ihre Teilnahme an die eigenen Fähigkeiten anzupassen.

  2. Bubble Soccer Rhein-Main haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Bubble Soccer Rhein-Main, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Bubble Soccer Rhein-Main haftet nicht für Schäden, die ausschließlich dadurch entstehen, dass Teilnehmer Sicherheitshinweise oder Anweisungen schuldhaft missachten, unzutreffende Angaben machen oder die Ausrüstung entgegen ihrer Bestimmung verwenden.

  6. Für persönliche Gegenstände wie Kleidung, Mobiltelefone, Kameras oder Wertsachen übernimmt Bubble Soccer Rhein-Main keine Verwahrung. Eine Haftung für Verlust oder Diebstahl besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregeln.

  7. Unfälle, Verletzungen sowie Sachschäden im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind Bubble Soccer Rhein-Main unverzüglich mitzuteilen, damit der Sachverhalt dokumentiert und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen getroffen werden können.

  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§ 13 Pflichten des Kunden und Verantwortung für Teilnehmer

  1. Der Kunde hat alle für die Durchführung wesentlichen Informationen, insbesondere Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort, Zugangssituation und besondere Rahmenbedingungen, vollständig und rechtzeitig mitzuteilen.

  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Teilnehmer und von ihm eingesetzte Hilfspersonen die Sicherheits- und Nutzungshinweise beachten.

  3. Bei Veranstaltungen mit Kindern oder Jugendlichen verbleiben gesetzliche Aufsichts- und Betreuungspflichten bei den hierzu verpflichteten Personen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  4. Der Kunde haftet nicht automatisch für jedes Verhalten anderer Teilnehmer. Eine Verantwortlichkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und danach, ob ihm das Verhalten zuzurechnen ist.

§ 14 Datenschutz und Kommunikation

  1. Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten verarbeitet.

  2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten und gegebenenfalls eingesetzten Dienstleistern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Bubble Soccer Rhein-Main.

  3. Soweit der Kunde Bubble Soccer Rhein-Main per E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder Messenger kontaktiert, dürfen diese Kommunikationswege für die Bearbeitung der Anfrage und Vertragsabwicklung genutzt werden. Für werbliche Kommunikation gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Übermittlung personenbezogener Daten anderer Teilnehmer die hierfür erforderliche Berechtigung zu besitzen.

§ 15 Vertraulichkeit von Angeboten und Geschäftsunterlagen

  1. Individuell erstellte Angebote und nicht öffentlich zugängliche Geschäftsunterlagen von Bubble Soccer Rhein-Main dürfen vom Kunden für die Vorbereitung und Durchführung des eigenen Auftrags verwendet werden.

  2. Eine pauschale Verpflichtung des Kunden, sämtliche Konditionen oder Vertragsinhalte geheim zu halten, wird nicht begründet. Gesetzliche Geheimhaltungs- und Schutzrechte sowie ausdrücklich individuell vereinbarte Vertraulichkeitsabreden bleiben unberührt.

§ 16 Verbraucherrechte und Widerruf

  1. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben durch diese AGB unberührt.

  2. Besteht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die hierfür erforderliche Widerrufsbelehrung gesondert. Ob ein Widerrufsrecht besteht oder gesetzlich ausgeschlossen ist, richtet sich nach Art und Inhalt des konkreten Vertrages.

  3. Die in § 10 genannten Stornierungsbedingungen ersetzen ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ein zulässiger Gerichtsstand am Sitz von Bubble Soccer Rhein-Main vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.

  4. Nebenabreden und Vertragsänderungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Abreden haben unabhängig davon Vorrang, soweit gesetzlich vorgesehen.